Die Festsetzung der Beiträge erfolgt, laut § 6 der Satzung, durch die Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag ist zahlbar als Jahresbeitrag, durch Bankeinzug, im ersten Quartal des Jahres.
Seit der MV 2017 sind folgende Jahresbeiträge gültig:
Aktiven Beitrag = 48 €
zahlbar von allen aktiven Sänger/-innen
Passiven Beitrag = 30 €
zahlbar von allen passiven Mitgliedern/-innen
Aktiven Beitrag Jugendliche = 48 €
zahlbar von aktiven jugendlichen Sänger/-innen
Passiven Beitrag Jugendliche = 6 €
zahlbar von passiven jugendlichen Sänger/-innen bis zum Abschluss der Ausbildung, max. bis 27. Lebensjahr
Familienbeitrag =
1 Aktiven-/Passiven-Beitrag + 50% der jeweiligen Beitragsätze weiterer Familienmitglieder
Spartenbeitrag = 24 €
zahlbar von aktiven Sänger/-innen für jede weiter Nutzung anderer Chorproben